Wenn Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Angaben, insbesondere Name, Kontaktdaten, Nachrichteninhalt und gegebenenfalls Anhänge, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. E-Mail-Links öffnen Ihr eigenes E-Mail-Programm. Auf der öffentlichen Website gibt es kein Kontaktformular.
Bei Vertrags- oder vorvertraglichen Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO die Rechtsgrundlage. Sonstige Anfragen bearbeiten wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist die sachgerechte Kommunikation mit Interessenten und Kunden. Bewerbungsangaben werden zur Entscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis gemäß § 26 Abs. 1 BDSG verarbeitet.
Innerhalb unseres Betriebs erhalten nur die für das Anliegen zuständigen Personen Zugriff. Unsere E-Mail-Postfächer werden ebenfalls von der IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, bereitgestellt. IONOS verarbeitet dafür die beim Versand, Empfang und Speichern anfallenden E-Mail-Inhalte, Anhänge und technischen Verbindungsdaten im Rahmen der E-Mail-Dienstleistung. Die Bereitstellung Ihrer Angaben ist freiwillig; ohne ausreichende Kontakt- und Sachangaben können wir Ihr Anliegen unter Umständen nicht beantworten.
Reine Kontaktanfragen ohne Vertragsbezug löschen wir nach abschließender Bearbeitung, sobald keine Rückfragen oder offenen Ansprüche mehr bestehen. Soweit Nachrichten als Handels- oder Geschäftsbriefe einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden sie grundsätzlich sechs Jahre aufbewahrt; für Buchungsbelege gilt grundsätzlich eine Frist von acht Jahren. Die Fristen beginnen regelmäßig mit dem Schluss des jeweiligen Kalenderjahres. Rechtsgrundlage solcher gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den jeweils einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, sobald sie nicht mehr zur Prüfung und Abwehr möglicher Ansprüche aus diesem Verfahren benötigt werden. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Geltendmachungs- und Klagefristen sowie der Abschluss eines gegebenenfalls laufenden Verfahrens. Bei einer Einstellung werden nur die für das Beschäftigungsverhältnis benötigten Angaben weiterverarbeitet. Eine darüber hinausgehende Aufnahme in einen Bewerberpool setzt eine gesonderte Einwilligung voraus.